Immobilien Glossar

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Bauerwartungsland

In der Definition des Bauerwartungslandes wird zwischen subjektivem und objektivem Bauerwartungsland unterschieden. Subjektiv gemeint ist, dass bei diesem Bauerwartungsland mit hoher Wahrscheinlichkeit bald eine Bebaubarkeit des Grundstücks vorliegen wird. Dies ist der Fall, wenn eine Stadt oder Gemeinde nahe angesiedelt ist oder wenn sich in der Nähe des Bauerwartungslandes bereits erschlossene Gebiete befinden. Eine Garantie für eine Bebaubarkeit liegt allerdings nicht vor. Als objektives Bauerwartungsland wird ein Grundstück bezeichnet, das in naher Zukunft bebaut werden wird, weil es im Flächennutzungsplan der Gemeinde als Baufläche ausgezeichnet ist. Bei einem Ankauf von Bauerwartungsland sind daher Aussagen über eine baldige Bebauungsmöglichkeit auf jeden Fall spekulativ anzusehen.