Immobilien Glossar
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Baurecht
Das Baurecht kann einerseits in die Gesamtformen (betrifft alle Baurechtsnormen) des privaten und öffentlichen Baurechtes aufgeteilt werden und bezeichnet andererseits ein vererb- und veräußerbares dingliches Recht an einem fremden Grundstück. Es handelt sich hier um kein Superädifikat, sondern um ein Gebäude auf Zeit, wobei dieses den Vertragsfaktor von 10 bis 100 Jahre aufweisen kann. Das Baurecht selbst kann auf verschiedenste Weise zwischen dem Baurechtgeber und Bauberechtigten bedungen werden. Dem Bauberechtigten stehen dann auf dem zur Verfügung gestellten Grundstück des Baurechtgebers alle Rechte des Nutznießers zu und am Gebäude selbst alle Rechte eines Eigentümers. Am Ende der vertraglichen Zeit fällt das Gebäude (wiederum je nach Vertragsverhandlungen gegen Entschädigungszahlung) in das Eigentum des Grundstücksbesitzers und Baurechtgebers.