Immobilien Glossar

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Bauabnahme

Man unterscheidet im Allgemeinen zwei Arten von Abnahmen: Die behördlichen Abnahmen /beispielsweise durch das Bauamt oder andere Behörden) und die Abnahme von privaten Bauleistungen. Bei ersterem wird geprüft, ob das fertig gestellte Haus, Wohnung oder eine andere Immobilie, in Übereinstimmung mit den behördlich vorgeschriebenen Auflagen (diversen Normen und Bestimmungen wie zB: ob das Haus höher gebaut wurde, ob die Kubatur dem einreichplan entspricht, ob die Dachneigung verändert wurde, etc.) errichtet wurde. Bei der privaten Bauabnahme kümmert sich der Bauherr darum, ob die ausführenden Professionisten seinen Vorstellungen entsprechend und den Werkverträgen gerecht gebaut haben. Generell werden Bauabnahmen bei jedem fertig gestellten Gewerk (Rohbau, Zimmermannsarbeiten, Estrich, Verputz, etc.) durchgeführt. Mit positiver Bauabnahme eines jeden Gewerkes beginnen die Gewährleistungsfristen, die der Handwerker dem privaten Bauherrn von Gesetzes wegen zugestehen muss. Ein Sachverständiger, bzw. Architekt oder Baumeister sollte bei jeder Baubanahme herangezogen werden, da im Allgemeinen die fachliche Kompetenz des Bauherrn  nicht immer ausreichend erscheint. Lieber etwas mehr in Sicherheit investieren als sich hinterher über einen gravierenden Fehler ärgern!