Immobilien Glossar

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Eigenbedarf

Kündigt der Vermieter dem Mieter das Mietverhältnis, weil er den Wohnraum für sich selbst beanspruchen will, spricht man vom Eigenbedarf. Eigenbedarf liegt auch dann vor, wenn der Vermieter die Mitwohnung für einen nahen Verwandten, den Lebensgefährten oder eine Pflegekraft benötigt. Der Vermieter muss einen nachweislichen Grund aufbringen, den Wohnraum wirklich zu benötigen, der bloße Wunsch zählt nicht. Der Vermieter muss dem Mieter schriftlich mitteilen, wer Bedarf an diesem Wohnraum hat und aus welchem nachweislichen Grund. Der Eigenbedarf ist der häufigste Grund der Kündigung. Der Mieter kann nach der Kündigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter sofort Widerspruch einlegen, um das Mietverhältnis noch eine Zeit lang fortzusetzen.