Immobilien Glossar

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Baugenehmigung

Was immer Sie zu bauen beabsichtigen, wer bauen will hat vor der Umsetzung seiner Pläne einiges an rechtlichen Bestimmungen zu beachten. Es ist daher egal, ob Sie nur eine Garage, eine Mauer oder eben ein Haus selbst bauen wollen oder es bauen lassen, ohne eine rechtliche Baugenehmigung kommen Sie nicht weiter, sonst drohen Scherereien mit der Baubehörde. Die allgemeinen Regelungen des Baurechts sind umfangreich und können auch von Land zu Land völlig verschieden sein. Das sie für Laien oftmals schwer zu durchschauen sind liegt somit auf der Hand. Doch wer diese Regelungen nicht einhält läuft Gefahr, dass die Baubehörde den soeben begonnen Bau einstellt oder gar die Beseitigung eines realisierten Bauvorhabens anordnet. Deshalb sollte der Bauherr seine Pläne in jedem Fall von einem befugten Architekten, Ziviltechniker oder Baumeister prüfen lassen. Bei einer durchgeführten Augenscheinsverhandlung durch die Behörde, meistens vor Ort, wird der beschriebene Sachverhalt bei plan- und befundgemäßer Ausführung als den technischen Bestimmungen gemäß festgestellt und die Baugenehmigung erteilt.