Immobilien Glossar

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Eigentümerversammlung

Die Eigentümerversammlung wird einberufen, sobald es darum geht, Angelegenheiten, die das Miteinander der einzelnen Parteien, das Wohnhaus oder die Wohnimmobilie selbst betreffen oder administrativer Natur sind, zu regeln. Verhandelt wird bei einer Eigentümerversammlung unter anderem über die Instandhaltung des gesamten Wohngebäudes, Sanierungen und Aufwendungen, den Besitz und die Nutzung gemeinschaftlichen Inventars und sonstige Verwaltungsaufgaben. Mindestens einmal pro Jahr kommt es zu einer Eigentümerversammlung, die entweder durch einen Hausverwalter oder den Vorstand des Verwaltungsrates ausgeschrieben wird. Sobald 25 Prozent der Wohnungseigentümer eine zusätzliche Eigentümerversammlung verlangen, muss diese ebenfalls einberufen werden. Beschlüsse werden bei der Eigentümerversammlung meist mit der Mehrheit der Stimmen gültig, jede Partei verfügt über eine Stimme. Bei Umbauarbeiten oder Veränderungen am Wohnhaus muss allerdings eine einheitliche Zustimmung aller Parteien erzielt werden.