Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Notargebühr

Die Eintragung in das Grundbuch ist nach Abschluss eines Immobiliengeschäftes erst nach notarieller Beglaubigung möglich. Für eine solche Beglaubigung durch die Signatur des Notars ist eine Gebühr zu zahlen, die in der Gebührenverordnung geregelt ist. Die Höhe der Notargebühr hängt allerdings nicht vom Aufwand des Notars, sondern vom Geschäftswert der Urkunde ab. Die Notargebühren bei einem Immobilienkauf können vorher festgelegt werden oder sind in der Regel nach der Notariatsgebührenverordnung abrechenbar. Bei der Eintragung von Grundpfandrechten (Hypothek) richtet sich die Notargebühr nach dem Sicherungswert.