Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Wohnbauförderung

Die Wohnbauförderung begünstigt den Kauf einer bereits bestehenden oder im Entstehen begriffenen Immobilie. Weiters werden auch die Errichtung eines neuen Eigentums, die Miete in Form einer Wohnbeihilfe, der Mietkauf sowie diverse Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern etc. durch die Wohnbauförderung unterstützt. Um eine Wohnbauförderung kann jeder volljährige, österreichische Staatsbürger ansuchen, der eine gewisse Pro-Kopf Mindest- oder Höchst-Einkommensgrenze im Jahr nicht überschreitet. Weiters ist der ernste Wohnbedarf ein wichtiges Kriterium beim Ansuchen um die Wohnbauförderung. Wird das neue Eigenheim nur als Zweitwohnsitz genutzt, so besteht kein Anspruch, da der dringende Wohnbedarf nicht gegeben ist. Die Wohnbauförderung hat neben den sozialen auch ökonomische Aufgaben. Die Bauträger und Professionisten werden hier aufgefordert, gewisse Standards, die sowohl gesellschaftlicher als auch umwelttechnischer Natur sind, zu erfüllen.