Immobilien Glossar

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Mietgarantie

In Annoncen ist immer wieder zu lesen, dass Immobilienkäufern Kapitalanlagen in Form von Mietzinsgesicherten Gewerbeobjekten, Zinshäusern oder vermietete Wohnungen angeboten werden. Es wird also von einer Firma, einem privaten Verkäufer oder einer Kapitalgesellschaft dem Erwerber dieser Liegenschaft eine Mietgarantie über einen bestimmten monatlichen Betrag und über einen bestimmten Zeitraum angeboten. Generell soll mit dieser Garantie die Sicherheit der Kapitalanlage gewährleistet werden. In vielen Fällen bekommt der Erwerber jedoch nicht eine qualitativ ausreichende Bankgarantie, über die Dauer der Miete, sondern nur die Garantie des Verkäufers zur Bezahlung der Mieten.  Da die Bonität des Garantiegebers, zumindest für die nächste Zukunft, nicht so leicht nachprüfbar ist, sollte der Erwerber einer solchen Kapitalanlage daher ganz besonders auf den Inhalt der Garantie großen Wert legen. Durch vertragliche Einschränkungen kann der eigentliche Sinn dieser Mietgarantie erheblich geschwächt werden. Es sollten auch Mietgarantien abgegeben werden, die sich an den örtlichen Mietpreis orientieren.  Fantasiepreise, nur um die Rendite zu steigern, sind zumindest auf dem Papier schön anzusehen, das böse Erwachen kommt aber meist später. Die Kosten für die Mietgarantie, in Form einer Bankgarantie eines inländischen Bankinstitutes sind normalerweise im Kaufpreis enthalten.