Immobilien Glossar

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Erwerbsnebenkosten

Allgemein bezeichnend sind die  Erwerbsnebenkosten alle Kosten, die beim Kauf einer Immobilie zusätzlich zum Kaufpreis anfallen können. Dazu gehören in Österreich die Grunderwerbsteuer mit 3,5%, die Eintragung in das Grundbuch mit 1%, die Kosten für die Vertragserrichtung durch einen Notar oder Rechtsanwalt, die je nach Aufwand derselben sehr stark variieren können (theoretisch von 1% bis zur Abrechnung nach Honorarrichtlinien, jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 20%), die Maklergebühren oder Courtage, ebenfalls schwankend bis maximal  3%, (zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 20%) sowie die Finanzierungsnebenkosten des jeweiligen Bankinstitutes. Die genannten Erwerbskosten beziehen sich immer jeweils auf den im Kaufvertrag stehenden Kaufpreis. Die Erwerbsnebenkosten können also, unter Einbeziehung aller hier angeführten Faktoren, durchaus über 10% der Kaufsumme ausmachen.