Immobilien Glossar

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Maklergebühr

Die Maklergebühr leitet sich ursprünglich aus dem französischen Wort „courtier“ ab und bezeichnet hier einen Agenten oder Makler. Es ist heutzutage die Bezeichnung einer Vermittlungsgebühr, einer Courtage, einer Provision für verschiedenartige erbrachte Dienstleistungen. Beispielsweise beim Handel mit Immobilien. Um eine Maklergebühr zu erhalten reicht es für einen Immobilienmakler nicht aus nur eine Immobilie zu zeigen. In einem Vertragsgeschäft eine Maklergebühr zu lukrieren ist nur möglich, wenn Name und Anschrift des Vermieters bekannt sind und dieser mit dem Makler einen Vermittlungsauftrag innehat. Einem Makler steht eine Maklergebühr nur dann zu wenn dieser vielfältige Kriterien bei Verkauf oder Vermietung einer bestimmten Immobilie erfüllt hat.