Immobilien Glossar

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Insolvenz

Insolvenz bedeutet die Zahlungsunfähigkeit gegenüber einem Gläubiger. Die Insolvenz einer Privatperson oder eines Unternehmens ist auf mangelnde, liquide Zahlungsmittel zurückzuführen und längerfristig anzusehen. Bei einem Betrieb spricht man außerdem noch von einer Insolvenz, wenn dieser überschuldet ist. Der Antrag auf Insolvenz ist vom Gläubiger oder vom Schuldner selbst beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen. Ein Insolvenzverfahren kann auf drei verschiedene Arten erfolgen: durch Liquidierung, Übertragung sowie Sanierung. Bei der Liquidierung wird das gesamte Vermögen des Schuldners versteigert, die Gläubiger werden aus den Erlösen dieser Zwangsversteigerung entschädigt. Die Form der Übertragung und der Sanierung bei einer Insolvenz sind nur bei juristischen Personen möglich. Hier wird das Unternehmen an ein anderes Unternehmen verkauft, aus diesem Kaufpreis werden die Gläubiger anschließend entschädigt. Bei der Sanierung werden alle erwirtschafteten Gewinne an die Gläubiger abgegeben.