Immobilien Glossar

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Culpa in contrahendo

Als culpa in contrahendo bezeichnet man ein Schuldverhältnis zwischen zwei Parteien, die ein Rechtsgeschäft tätigen und das mit der Vertragsaufnahme beginnt. Wenn zwei Vertragsparteien miteinander ein Rechtsgeschäft eingehen, treffen sie bestimmte Pflichten, die laut culpa in contrahendo wie folgt lauten: die Schutz- und Sorgfaltspflicht sowie Aufklärungspflichten.  Bei der Schutz- und Sorgfaltspflicht soll die Schädigung der Vertragspartei sowie deren Rechtsgüter verhindert werden. Aufklärungspflicht in culpa in contrahendo wird verlangt bei Gefahren, die vom Vertragsgegenstand ausgehen können. Die Pflicht der Aufklärung ist notwendig, wenn sie der Vertragspartner nach gutem Glauben erwarten kann. Auch eine Verschweigung eines Vertragszweckes ist aufklärungspflichtig.