Immobilien Glossar

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Wohngeld

Unter Wohngeld oder auch Mietbeihilfe versteht man einen Zuschuss zur Miete und für eigens genütztes Wohneigentum aus öffentlichen Mitteln. Ausschlaggebend für die berechtigte Zuhilfenahme des Wohngeldes sind die Anzahl der Familienmitglieder im Haushalt, die Höhe des jährlichen Einkommens der Familie, die zu berücksichtigende Miete und die Höchstbeträge für Miete und Kosten, die sich nach dem örtlichen Mietniveau richten. Die Gewährung von Wohngeld ist in einem Antrag zu stellen, wobei der Anspruch des Wohngeldes erst ab dem Monat gilt, in dem der Antrag gestellt wurde. Zum Antrag müssen unter anderem der Nachweis des Einkommens und die Höhe der Miete, der Nachweis über die regelmäßigen Mieteinzahlungen und die letzte Mieterhöhung beigelegt werden.