Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Baugrenze

Der Überbegriff der überbaubaren Grundstücksfläche stammt aus dem öffentlichen Baurecht. Dieser Begriff findet sich in der allgemeinen Baunutzungsverordnung wieder und ist ein wesentlicher Bestandteil der Festlegungen in einem Bebauungsplan. Im Bebauungsplan ist die Baugrenze die eingezeichnete bzw. festgesetzte Linie, welche von Gebäuden oder Teilen von Gebäuden nicht überbaut werden darf. Ist in einer Baugenehmigung nur eine Baugrenze und keine Baulinie festgelegt, kann innerhalb dieses so genannten Baufensters das Gebäude entsprechend den gesetzlichen Richtlinien, beispielsweise wie den erforderlichen Abstandsflächen, frei dargestellt und auch dementsprechend frei positioniert werden. Im Bebauungsplan werden diese Flächen zeichnerisch dargestellt und durch Baugrenzen sowie gegebenenfalls Baulinien oder Baufluchtlinien begrenzt. Die Form der zeichnerischen Darstellung ist durch Verordnungen geregelt.