Immobilien Glossar

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Heizpflicht des Vermieters

Unter der Heizpflicht des Vermieters versteht man jene Pflicht, dass innerhalb der vorgeschriebenen Heizperiode, im Regelfall zwischen 6 und 24 Uhr, geheizt werden muss. Die Heizperiode umfasst üblicherweise den Zeitraum von Mitte Oktober bis Mitte April. Die Raumtemperatur ist vertraglich geregelt, wenn keine Absprache gehalten wurde, sollen die Raumtemperaturen zwischen 20 und 22 Grad Celsius in den Wohn-,  Ess- und Küchenbereichen sowie im Badezimmer 23 Grad Celsius betragen. In den Schlafbereichen ist eine Temperatur von 18 Grad vorgegeben, da hier kein ständiger Aufenthalt vermutet wird. Ist in den Sommermonaten ein Kälteeinbruch zu verzeichnen, besteht die Heizpflicht des Vermieters auch in diesem Zeitraum. Wird die Heizpflicht des Vermieters nicht ordnungsgemäß wahrgenommen, kann es zu einer Mietminderung seitens des Mieters kommen.