Immobilien Glossar

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Spekulationsgewinn

Ein Spekulationsgewinn entsteht, wenn eine im Eigentum befindliche Immobilie, bebaut oder unbebaut, innerhalb von 10 Jahren der Anschaffung weiterverkauft wird. Die Spekulationsfrist beträgt demnach 10 Jahre. Der Spekulationsgewinn berechnet sich aus dem Erlös des Verkaufes abzüglich des Ankaufspreises der Immobilie zuzüglich allen wie immer getätigten Anschaffungskosten. Wurde diese Immobilie, beispielsweise ein Grundstück, selbst bebaut, unterliegt der Wert des Gebäudes nicht dem Spekulationsgewinn. Dient zudem dieses Gebäude dem Verkäufer mindestens 2 Jahre als Hauptwohnsitz wird kein Spekulationsgewinn nach einem Verkauf berechnet.