Immobilien Glossar

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Vertragserrichter

Ein Vertragserrichter wird grundsätzlich von einem Rechtsanwalt oder einem Notar verkörpert und ist für die sachgemäße Gestaltung und Erstellung eines Kaufvertrages zuständig. Bei den meisten Kaufverträgen hat der Käufer Anspruch darauf, den Verrtagserrichter auszuwählen, den er möchte. Im Immobilienwesen ist es in der Praxis so, dass jene Partei, die den Vertragserrichter ihres Vertrauens beauftragt hat, die bessere Position einnimmt. Diese Partei ist meist die Verkäuferseite, diese „bestimmt“ durch vorformulierte Verträge die Zusammensetzung und Erstellung des Kaufvertrags durch ihren eigenen Vertragserrichter. Für die Käuferseite ist es ausschlaggebend, die Formulierungen im Kaufvertrag und sämtliche Anhänge selbstständig vom eigenen Anwalt prüfen zu lassen, um Unklarheiten und Unstimmigkeiten vor Vertragsunterzeichnung klären zu können.