Immobilien Glossar

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Immobilienmakler

Der Immobilienmakler oder Immobilientreuhänder bedarf zur Ausübung seines Berufes einer behördlichen Erlaubnis nach der Gewerbeordnung. Erst mit dieser Konzession ist der Immobilienmakler Vermittler zwischen Angebot und Nachfrage auf dem ständig wachsenden Immobilienmarkt. Durch die hohen Vermögenswerte die bei der Vermittlung von Immobilien auftreten,  erfordert dieser Beruf ein hohes Maß an Verantwortung, Zuverlässigkeit, Fingerspitzengefühl und Diplomatie. Das hohe Niveau dass den/die Immobilienmakler/in durch eine  Vielzahl von Kenntnissen auszeichnet, macht ihn zum Spezialisten, wenn es darum geht, eine Immobilie bestmöglich  zu verkaufen, kaufen, mieten oder zu vermieten. Für seine erfolgreichen Bemühungen erhält der Immobilienmakler nach dem Erfolgsprinzip eine Maklerprovision oder so genannte Courtage.