Immobilien Glossar

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Abmahnung

Die Aufforderung an einen Vertragspartner, eine unkorrekte Handlungsweise zu vermeiden, wird als Abmahnung bezeichnet. Man weist mit einer Abmahnung darauf hin, dass ein gewisses Verhalten nicht mehr erduldet wird und im Falle von weiterem Fehlverhalten auf Rechtsfolgen stoßen wird. Abmahnungen unterliegen keinen formellen Richtlinien und können sowohl schriftlich als auch mündlich mitgeteilt werden. Zur Abmahnung kann es in Bereichen des Arbeitsrechts, im Mietrecht und im Wettbewerbsrecht, etc. kommen. Im Arbeitsrecht wird der Arbeitsnehmer auf ein falsches Verhalten hingewiesen und die Abmahnung ist hier Voraussetzung einer wirkungsbedingten Kündigung. In einer Sammelabmahnung werden dem Arbeitnehmer viele Fehltritte gegen den Arbeitsvertrag vorgeworfen. Beim Mietrecht kann eine Abmahnung gegenüber dem Mieter, mit der Aufforderung des Tun oder Unterlassens, zur Androhung der Kündigung führen. Wird der Abmahnung hier keine Beachtung geschenkt, kann es zur fristlosen Kündigung kommen.