Immobilien Glossar

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Wegerecht

Das Wegerecht ist ein sachliches Recht. Es erlaubt einer Partei die Zufahrt oder den Durchgang zum eigenen Grundstück über das Grundstück einer zweiten, anderen Partei. Das Wegerecht kann entweder vertraglich direkt zwischen den zwei Parteien vereinbart werden, oder es kommt zu einer Grunddienstbarkeit. Diese Grunddienstbarkeit bedeutet beim Wegerecht, dass auch nachfolgenden und zukünftigen Besitzern des Nachbargrundstücks die Überquerung erlaubt ist, bzw. dass die nachfolgenden und zukünftigen Besitzer des Grundstücks, auf dem das Wegerecht haftet, die Durchfahrt und den Durchgang erlauben müssen. Beim Wegerecht ist die Zufahrt zum eigenen Grundstück auf das Fahren eines üblichen PKWs bzw. eines LKWs bis sieben Tonnen beschränkt. Weiters ist die Partei, die das Wegerecht ausübt, verpflichtet, das zu überquerende Grundstück zu erhalten.