Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Verkehrswert

Als Verkehrswert wird jener Preis bei der Immobilienbewertung verstanden, der beim Verkauf einer Immobilie oder Anlage im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erbracht werden kann. Gewöhnlicher Geschäftsverkehr bedeutet, dass sowohl Verkäufer als auch Käufer keinem Druck unterliegen und das Geschäft unter freien marktwirtschaftlichen Verhältnissen nach objektiven Gesichtspunkten abschließen. Um den Verkehrswert ermitteln zu können, sind verschiedene Faktoren, wie zum Beispiel die Verhältnisse, die an diesem Tag am Grundstücksmarkt gegeben sind, entscheidend. Der Verkehrswert ist nur am Bewertungsstichtag geltend. Geregelt ist der Verkehrswert im Liegenschaftsbewertungsgesetz und er wird von gerichtlichen Sachbearbeitern in Form eines Verkehrswertgutachtens festgestellt.  Liebhaberpreise und individuelle Werte sind kein Bestandteil bei der Berechnung des Verkehrswertes.