Immobilien Glossar

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Reihenhaus

Im Bauwesen bezeichnet man als Reihenhaus eine Aneinanderreihung von drei oder mehr Wohngebäuden. Ist das letzte Gebäude der Häuserreihe kein Eckgebäude und steht auf drei Seiten frei, handelt es sich um ein Reihenendhaus. Der Begriff des Reihenhauses lässt nicht auf die Größe des Gebäudes und die Zahl der darin gelegenen Wohnungen schließen. Ein Reihenhaus kann nicht nur aus einer einzelnen Eigentumswohnung bestehen, sondern auch aus mehreren nebeneinander gelegenen Mietwohnungsbauten. Reihenmittelhäuser müssen immer bis an die seitlich angrenzenden Grundstücke gebaut werden. Die Abschluss- bzw. Brandwände dürfen keine Fenster haben und müssen feuerresistent hergestellt sein. Ins besondere wird beim Bau eines Reihenhauses großer Wert auf die Trennwand gelegt, die auch in schalltechnischer Hinsicht den erforderlichen bautechnischen Richtlinien entsprechen muss.