Immobilien Glossar

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Vorkaufsrecht

Als Vorkaufsrecht im Bauwesen bezeichnet man jenes Recht, dass den Berechtigten ermächtigt, eine Immobilie zu jenen Konditionen zu kaufen, zu denen sie eine dritte Partei gekauft hätte. Der Kaufvertrag kommt also für den Vorkaufsberechtigten zu den gleichen Bedingungen zustande, wie er auch von einem Dritten abgeschlossen worden wäre. Um das Vorkaufsrecht ausüben zu können, muss dem Berechtigten ein eventueller Verkauf sofort mitgeteilt werden. Dies wird in der Regel vom Notar oder Rechtsanwalt des Verkäufers getätigt und muss innerhalb von zwei Monaten nach Eingang des Verkaufsansuchens geschehen. Bei einer staatlich geförderten Immobilie betragt die Frist zur Einräumung des Vorkaufsrechts sechs Monate. Vorkaufsrechte können ins Grundbuch als dingliches Recht eingetragen werden, gesetzlich festgelegte Vorkaufsrechte werden nicht eingeschrieben.