Immobilien Glossar

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Mietkauf

Bei einem Mietkauf erwirbt der Mieter das Recht, eine Wohnung, (nach Ablauf einer bestimmten Zeit und eines vorher bestimmten Preises) als sein persönliches Eigentum zu erwerben. Bevor der Kauf des Eigentums Rechtsgültigkeit erlangt, findet das Mietrecht im Vertrag seine Anwendung. In der Regel sind die Mietpreise stark erhöht um für den Mieter den Reiz  des  Ankaufes zu erhöhen da für den Verkaufer, bzw Vermieter eine Abnützung der Sache ein starker Wertverlust verbunden ist. Für den Käufer liegt der Anreiz zum Abschluss eines Mietkaufs in der leichteren Finanzierbarkeit gegenüber einem üblichen Ankauf, der meistens mit einer Finanzierung über eine Bank getätigt wird. Bei einem Mietkauf geht das wirtschaftliche Eigentum auch sofort auf den Käufer über, der Mietkauf ist daher durchaus mit einer Ratenzahlung vergleichbar.