Immobilien Glossar

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Heizpflicht des Mieters

Grundsätzlich ist es dem Mieter überlassen, ob er heizt oder nicht, dass heißt, eine generelle Heizpflicht des Mieters gibt es nicht. Allerdings muss der Mieter sich soweit um die Beheizung der Wohnräume kümmern, als durch Unter-Temperatur keine Frostschäden an Leitungen oder an der Heizung entstehen. Im Mietvertrag kann die Heizpflicht des Mieters explizit festgelegt werden. Es wird darauf hingewiesen, dass eine gewisse Raumtemperatur nicht unterschritten werden darf. Unabhängig von der Heizpflicht des Mieters sind aber eine monatliche Vorauszahlung und eventuell Nachzahlungen der Heizkosten an den Vermieter zu entrichten. Zahlt der Mieter diese Betriebskosten nicht, ist der Vermieter aber nicht befugt, die Heizung abzustellen. Der Vermieter hat lediglich das Recht, diese Kosten vor Gericht geltend zu machen.