Immobilien Glossar

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Doppelvermietung

Eine Doppelvermietung liegt – wie der Name schon besagt – dann vor, wenn der Vermieter eine Wohnung mehrfach vermietet hat. Grundsätzlich sind sämtliche Mietverträge bei der Doppelvermietung rechtskräftig und jede Partei hat Anspruch auf den Bezug der Wohnung.  Bewohnen kann letztendlich nur eine Partei die Wohnung, ausschlaggebend ist hier, welcher Mieter zuerst  in den Besitz der Mietwohnung kommt. Die andere Mietpartei erhält bei der Doppelvermietung Schadensersatz, da ein Rechtsmangel im Mietvertrag vorliegt. Schadensersatzpflichtig sind zum Beispiel Mehrkosten für die Miete einer gleichwertigen, aber kostenintensiveren Wohnung sowie eventuelle Einlagerungskosten für das Inventar des Mieters, bis dieser eine neue Wohnung bezogen hat. Dem zu Folge kann der Vermieter entscheiden, wessen Vertrag erfüllt wird und welcher Mieter Schadensersatz bekommt.