Immobilien Glossar

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Abstandszahlungen

Abstandszahlungen definieren Zahlungen, die vom neuen Mieter an den Vermieter für die rasche Überlassung des zukünftigen Wohnraumes zu entrichten sind. Die Abstandszahlung ist einmalig aufwendbar und kann sowohl monetär als auch mit Sachwerten beglichen werden. Seit Mitte der 90er Jahre sind Abstandszahlungen für alle Mietwohnungen laut Mietgesetz in dieser Form nicht mehr erlaubt, lediglich Ablösungsverträge sind rechtlich geltend. Eine Ablöse wird für hinterlassenes Inventar und Einbaugegenstände vom Mieter an den Vermieter gezahlt, wobei der Ablösepreis 50 Prozent des Wertes nicht übersteigen darf. Dieser Ablösevertrag ist allerdings nur rechtskräftig, wenn es zur tatsächlichen Miete der Wohnung oder des Hauses kommt.