Immobilien Glossar

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Hausverwalter

Der Hausverwalter wird für Mietobjekte, Eigentumswohnungen und auch für gewerblich genutzte Immobilien bestellt. Der Immobilieneigentümer überträgt sämtliche Aufgaben, die in Zusammenhang mit der Immobilie anfallen, auf einen Hausverwalter. Der Hausverwalter betreut demnach sämtliche Anliegen, die das Objekt betreffen. Das Aufgabengebiet des Hausverwalters umfasst unter anderem die Abrechnung der Betriebskosten, die Betreuung der Mieter, die Aufstellung der Jahresabrechnung, bei etwaigen Schadensfällen die Planung und Kontrolle der Sanierungsarbeiten durch kompetente Firmen und noch viele weiter, technische Bestandteile. Die Entlohnung des Hausverwalters wird anteilsmäßig von den einzelnen Mietparteien getragen. Die Gebühr für den Hausverwalter beträgt je nach Größe des zu verwaltenden Objektes meist zwischen zwei und sechs Prozent der Mietkosten.