Immobilien Glossar

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Haustiere

Haustiere sind entwilderte Tiere und werden zur Freude des Menschen gezüchtet. Die Haltung von Haustieren in Mietwohnungen ist grundsätzlich nicht per Gesetz geregelt, es bedarf der Absprache zwischen Mieter und Vermieter unter Beachtung der vorgegebenen Hausordnung. Die Haltung von Haustieren soll daher im Mietvertrag von Anfang geregelt werden. Grundsätzlich dürfen kleinere Tierarten wie Meerschweinchen, Hamster oder Fische, die weder eine Geruchs- noch Lärmbelästigung für andere Mietparteien darstellen, gehalten werden, ohne den Vermieter um Erlaubnis zu fragen. Hunde und Katzen zählen nicht zur Regelung der kleinen Haustiere und müssen vom Vermieter genehmigt werden. Duldet der Vermieter die Haltung von Haustieren, braucht er einen schwerwiegenden Grund, die Haltung im Nachhinein zu untersagen. Bei unüblichen Haustieren wie Schlangen, Taranteln etc., die eventuell auch gefährlich sein können, muss eine generelle Genehmigung zur Haltung und das Einverständnis des Vermieters gegeben sein.