Immobilien Glossar

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Reservierungsgebühr

Bei der Besichtigung einer Immobilie, also in einem sehr  frühen Stadium eines möglichen Kaufes, steht es dem  Kaufinteressenten frei eine Reservierungsvereinbarung zu vereinbaren und diese zu unterzeichnen. Meistens geschieht diese Reservierung aus eigenem Antrieb heraus, sei es aufgrund der Einmaligkeit der angebotenen Immobilie oder aber der Interessent wird dazu gedrängt. Der Makler der die Immobilie anbietet, oder ein privater Verkäufer, kann durchaus eine Reservierungsgebühr fordern um die Ernsthaftigkeit des möglichen Erwerbers zu prüfen. Dann ist damit aber auch eine finanzielle Verpflichtung verbunden. Die Reservierungsgebühr kann gering sein, oder, je nach Exklusivität der Immobilie, auch wesentlich höher ausfallen. Die Gebühr kann daher durchaus den Betrag von € 10.000.- erreichen. Mit dieser Reservierungsgebühr, rechtlich schon ein Vorvertrag zum eigentlichen Kauf, wird dem Interessenten zugesichert, dass die ausgewählte Immobilie nicht mehr weiter zum Kauf angeboten wird. Bei einem Kaufabschluss wird dann diese Gebühr in den meisten Fällen mit dem Kaufpreis gegengerechnet. Nimmt der Kaufinteressent jedoch, aus welchen Gründen auch immer, nach der getroffenen Vereinbarung Abstand vom Kauf, kann die bereits geleistete Reservierungsgebühr, je nach Inhalt des Vertrages, verloren gehen.