Immobilien Glossar

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Grundstück

Der Begriff Grundstück kann in drei verschiedenen Formen definiert werden, man unterscheidet zwischen dem Grundstück im natürlichen Sinn, dem Grundstück im katastertechnischen Sinn und dem Grundstück im rechtlichen Sinn. Ein Grundstück im natürlichen Sinn bezeichnet einfach einen begrenzten Teil der Erdoberfläche. Im katastertechnischen Sinn erfasst ist ein Grundstück dann, wenn es als vermessene Parzelle mit einer eigenen Nummer im Grenzkataster festgehalten ist. Im rechtlichen Sinn wird ein Grundstück bezeichnet, dass im Grundbuch als räumlich abgegrenzter Teil der Erdoberfläche eingetragen ist.