Immobilien Glossar

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Pacht

Bei der Pacht (zB für ein Unternehmen, ein Geschäftslokal, oder die Pacht einer landwirtschaftlichen Einheit) wird neben dem Gebrauch der Sache auch noch der Fruchtbezug (der Mietzins bei einer Untervermietung, oder die Ernte von Feldfrüchten bei einer landwirtschaftlichen Einheit) überlassen. Generell ist ein Pachtvertrag einem Mietvertrag also sehr ähnlich. Die Bezahlung erfolgt nicht als Miete sondern wird dem Verpächter als Pachtzins vergütet. Ein Unterpachtverhältnis entsteht, wenn der Pächter seinerseits berechtigt ist, diese Bestandsache in Unterbestand zu geben.