Immobilien Glossar

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Mietkaution

Zur Absicherung künftiger Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis wie Miete, Nebenkosten und Reparaturkosten, wird vom Mieter eine Sicherheitsleistung, die so genannte Mietkaution, gezahlt. Bei preisgebundenen Wohnungen ist keine Mietkaution erforderlich, sondern lediglich eine Absicherung aus Ansprüchen von nicht geleisteten Verbesserungen oberflächlicher Schäden. Bei der Mietkaution kann grundsätzlich zwischen Barkaution, Verpfändung, Sicherungsabtretung und Bürgschaft unterschieden werden. Die Barkaution ist die am häufigsten vereinbarte Mietkaution, hier übergibt oder überweist der Mieter dem Vermieter den vereinbarten Betrag. In der Regel werden drei zukünftige Monatsmieten Netto als Mietsicherheit vereinbart. Wird ein Sparguthaben zur Sicherstellung verpfändet, zahlt der Mieter den Mietkautionsbetrag auf ein Sparguthaben ein und verpfändet anschließend das Forderungsrecht an den Vermieter. Bei der Bürgschaft verpflichtet sich ein Dritter, etwaige Verbindlichkeiten des Mieters zu begleichen.