Immobilien Glossar

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Bauernhaus

Ein Bauernhof bezeichnet einen landwirtschaftlichen, meist familiären Betrieb, der von Familienmitgliedern und zusätzlichen Landarbeitern bewirtschaftet wird. Das Hauptgebäude auf einem Bauernhof wird Bauernhaus genannt. Das Zusatzgebäude für die weichende Bauernfamilie ist das Austraghaus. Das Bauernhaus bietet – im Gegensatz zum Wohnhaus – neben dem Lebensraum für die Familie auch Platz für Lager- Wirtschaftsräume, einen Stall zur Tierhaltung und je nach Größe des Bauernhauses auch Unterstellschutz für landwirtschaftliche Geräte. Unterschieden wird je nach Bauform der Eindachhof, der Zweiseithof, der Dreiseithof, der Vierseithof und der Haufenhof. Den Eindachhof kennzeichnet beispielsweise ein Gebäude mit durchlaufender Firstlinie. Zwei rechtwinkelig angeordnete oder gegenüberliegende Gebäude nennt man Zweiseithof. Je nach der Anzahl der um den rechteckigen Hof gruppierten Gebäude handelt es sich um einen Dreiseit- bzw Vierseithof. Sind die verschiedenen Gebäude unregelmäßig verteilt, spricht man von einem Haufenhof. Für sehr viele Interessenten entspricht das Bauernhaus einer nicht vorhandenen, schwärmerischen Romantik. Bei der Renovierung eines solchen Bauernhauses werden dem stolzen Besitzer sehr schnell Grenzen aufgezeigt, die, auf wirtschaftlicher Basis gesehen, einem völligen Neubau eines Hauses entsprechen können.