Immobilien Glossar

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Mietrecht

Das Mietrecht ist in Österreich im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) und im Mietrechtsgesetz (MRG) fest verankert. Es umfasst Miete und Pacht unter dem Überbegriff Bestandsvertrag zusammen.  Mit Mietrecht ist damit allumfassend gemeint die Überlassung des Gebrauches einer beweglichen (beispielsweise ein Auto, ein Buch, etc.) oder einer unbeweglichen Sache (hier wiederum eine Wohnung, ein Haus, ein Geschäftsraum) gegen Bezahlung oder Entgeld. Ein Untermietverhältnis entsteht, wenn der Mieter seinerseits berechtigt ist, diese Bestandsache in Unterbestand zu geben. Bei der Leihe (Leihvertrag) beispielsweise unterscheidet sich diese von der Miete hauptsächlich dadurch, dass diese unentgeltlich ist.