Immobilien Glossar

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Architekten

Das Wort Architekt entstammt den griechischen Wörtern αρχη (übersetzt in arché, was unserem Begriffen wie: Anfang, Ursprung, Grundlage gleichzusetzen ist) und τεχνη (übersetzt in techné, hier ist die Kunst, das Handwerk gemeint). Zusammengesetzt ergibt dies das altgriechischen Wort für „architéktos“ der damals als oberster Handwerker, sowie Baukünstler oder Baumeister galt. Der moderne Architekt und die heute geschützte Berufsbezeichnung „Architekt“ gehört zu den freien Berufen. Die Architekten sind bei Ausübung Ihrer Tätigkeit zur Einhaltung Ihrer Berufsgrundsätze verpflichtet. Diese sind geregelt durch die Berufsordnung der Architekten, das Architektengesetz selbst sowie der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (Hoai). Architekten befassen sich mit der gestalterischen Planung und Errichtung von Gebäuden, vorwiegend des Hochbaues und setzen sich mit der technischen, wirtschaftlichen und funktionalen Ausrichtung von Bauwerken auseinander.