Immobilien Glossar

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Baugrundstück

Eine Grundstücksfläche, die mit Gebäuden bebaut ist oder bebaut werden darf, nennt man Baugrundstück .Diese Fläche ist Teil eines Baulandes. Ein unbebauter Grund gilt dann als bebaubar, wenn die ortsansässige Gemeinde einen Bebauungsplan vorgesehen hat. Dieser Bebauungsplan schreibt, vor welche architektonischen Maßnahmen und die höchst zulässige Bebauung auf diesem Baugrundstück vorgenommen werden dürfen. Eine wichtige Voraussetzung für die Bebaubarkeit eines Baugrundstücks ist die Grundstücksabmessung, da ein vorgeschriebener Abstand zum Nachbargrundstück eingehalten werden muss. Ist ein Baugrundstück eigenständig nicht sinnvoll nutzbar (Beispielsweise fehlende Zufahrt), kann es aber dem Nachbargrundstück zum baulichen Zweck zugeführt werden. Sobald ein nicht bebaubares Grundstück die Ausnutzbarkeit des nächstgelegenen Grundstücks erhöht oder den Grenzverlauf verbessert, nennt man das Baugrundstück Arrondierungsfläche.