Immobilien Glossar

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Vollgeschoss

Als Vollgeschoss wird ein Geschoss bezeichnet, das zur Gänze über der gewachsenen, natürlichen Geländeoberfläche liegt. Ein Vollgeschoss mit geneigten Dachflächen weist zudem über mindestens 2/3 seiner Grundfläche eine Raumhöhe von mindestens 2,30m auf. In den Bebauungsplänen wird üblicherweise auch die zulässige Zahl der Vollgeschoße als Maß der baulichen Nutzung entweder zwingend oder als Obergrenze festgesetzt. Die Definition für Vollgeschoss spiegelt sich in den Bauordnungen der Bundesländer wider.