Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Hypothek

Eine Hypothek ist ein Grundpfandrecht an einer unbeweglichen Sache und wird am Grundstückseigentum, am Erbbaurecht, am Gebäude- oder Wohnungseigentum begründet. Die Hypothek dient zur Absicherung größerer und langfristiger Geldforderungen und wird ins Grundbuch eingetragen. Die Hypothek ist mit der Forderung eng verknüpft, man spricht von der Akzessorietät der Hypothek. Der Inhaber der Hypothek hat das Recht, eine bestimmte Geldsumme aus dem Grundbesitz zu beanspruchen und sich notfalls durch Auslieferung des belasteten Grundstücks seiner Forderung zu entsprechen. Die Verwertung erfolgt im Bedarfsfall durch Zwangsvollstreckung. So wird zum Beispiel für die Sicherstellung eines Darlehens die Hypothek auf ein Grundstück festgesetzt. Bei einer Hypothek wird der Pfandgläubiger nicht realer Besitzer einer Sache, es handelt sich um ein besitzloses Pfand.