Immobilien Glossar

Hier erhalten Sie eine nähere Beschreibung über den gewählten Eintrag.


Erbbaurecht

Als Erbbaurecht bezeichnet man das Recht des Begünstigten, auf fremden Boden ein Bauwerk zu errichten bzw. zu betreiben und wird sehr oft von der Kirche oder einer Stiftung ausgegeben. Das Erbbaurecht wird – wie ein Grundstück auch – im Grundbuch eingetragen. Das Erbaurecht kann auch genauso mit einer Hypothek belastet werden. Der Erbbaurechtsnehmer ist vertraglich daran gebunden, das jeweilige Grundstück zu bebauen. Erbbaurechte können meist einen Nutzungszeitraum von 75 bis 99 Jahren aufweisen. Gewerbsmäßige Erbbaurechte haben eine Laufzeit zwischen 40 und 50 Jahren. Für die jeweilige Nutzungsperiode wird ein jährlicher Erbzins entrichtet, der drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes betragen kann. Das Erbbaurecht kann sowohl verkauft als auch vererbt werden.